Allgemeine Geschäftsbedingungen der EGM • Einkaufsgemeinschaft Medizin GmbH

(nachfolgend EGM genannt)

 

Bitte beachten Sie:

Unsere Angebote und Leistungen sind ausschließlich für Ärzte, Psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren (MVZ), Kliniken, Pflegedienste, Seniorenwohnheime sowie Apotheken, Behörden (öffentliche Institutionen), medizinische Fachdienstleister, Heilhilfsberufe sowie Unternehmen und Freiberufler. Bestellungen von Privatpersonen (Verbraucher i. S. v. § 13 BGB) nehmen wir ausdrücklich nicht entgegen. Es erfolgt kein Verkauf an Privatpersonen.

Nach Registrierung in unserem EGM-Bestellportal führen wir eine virtuelle Einlass- bzw. Zugangskontrolle durch, um sicherzustellen, dass Sie als Käufer entsprechend unseren Anforderungen über die Eigenschaft "gewerblich tätig" verfügen. Der Nachweis hierüber kann vor Freischaltung Ihres Accounts durch uns, durch Vorlage Ihres Gewerbescheins, durch Nennung Ihrer USt-Identifikationsnummer (bei Registrierung angeben), Verbands- oder Kammerausweis erbracht werden.  

§ 1 Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EGM gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die EGM hat der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers vor dem Zustandekommen des Kaufvertrages ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB sind anerkannt durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung. Abbildungen und Eigenschaften der angebotenen Artikel sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. Unsere Angebote sind freibleibend.  

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EGM gelten auch dann, wenn die EGM in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Teilnehmers vertragliche Leistungen gegenüber dem Teilnehmer vorbehaltlos erbracht hat.

§ 2 Leistungsberechtigung

Berechtigt, die Leistungen der EGM in Anspruch zu nehmen sind Ärzte, Psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren (MVZ), Kliniken, Pflegedienste, Seniorenwohnheime sowie Apotheken, Behörden (öffentliche Institutionen), medizinische Fachdienstleister, Heilhilfsberufe sowie Unternehmen und Freiberufler. Bestellungen von Privatpersonen (Verbraucher i. S. v. § 13 BGB) nehmen wir ausdrücklich nicht entgegen. Es erfolgt kein Verkauf an Privatpersonen.

Die Leistungsberechtigung des Teilnehmers hängt von einer ausdrücklichen Bestätigung durch die EGM ab. Hierfür muss sich der Teilnehmer im Online-Portal der EGM unter www.eg-medizin.de unter Verwendung der dortigen Anmeldeseite registrieren und die in diesem Zusammenhang von der EGM erfragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Die Anmeldung hat Angebotsfunktion im Sinne von § 145 BGB und bedarf der gesonderten Bestätigung (Annahme) durch die EGM.

Die EGM wird den Teilnehmer von der erfolgten Bestätigung unverzüglich per E-Mail informieren. Mit der Bestätigungsmail erhält der Teilnehmer seine EGM-Teilnehmernummer.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den ausschließlichen persönlichen Gebrauch des EGM-Passwortes sicherzustellen und dieses vor unbefugtem Gebrauch durch Dritte zu schützen. Der Teilnehmer trägt die ausschließliche Verantwortung für die Folgen eines unbefugten Gebrauchs des EGM-Passwortes durch Dritte, insbesondere wird der Teilnehmer die EGM von sämtlichen Ansprüchen Dritter und von solchen Kosten freistellen, die der EGM durch eine Verletzung der in diesem Absatz normierten Pflicht entstehen.

Die EGM behält sich die Verweigerung oder fristlose Kündigung der Bestätigung insbesondere in folgenden Fällen vor:

-          Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 314 BGB, ggf. nach vorheriger Abmahnung.

-          Unvollständige oder unrichtige Angaben des Teilnehmers im Rahmen der Anmeldung.

-          Weitergabe des EGM-Passwortes an unbefugte Dritte.

-          Missbräuchliche Inanspruchnahme der Leistungen der EGM.

Die Leistungsberechtigung des Teilnehmers erlischt automatisch mit Wegfall einer der in § 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Voraussetzungen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die EGM vom Wegfall einer der dort genannten Voraussetzungen unverzüglich zu unterrichten.

§ 3 Bestellungen

Die Bestellung durch den Teilnehmer stellt einen Antrag auf Abschluss eines Kauf-, Dienst- oder Werkvertrages dar.

Die Antragsannahme durch die EGM kann sowohl durch Lieferschein, Rechnung als auch durch schriftliche Auftragsbestätigung erfolgen. Insbesondere in diesem Zusammenhang gilt: Mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter werden nur verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung beim Einkauf im Online-Shop der EGM erfolgt automatisch per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt daher keine Auftragsbestätigung im eigentlichen Sinne dar, sondern bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung im System. Ausverkauf und Irrtum bei der Preisangabe bleiben vorbehalten.

§ 4 Lieferung

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt und für Rechnung und Gefahr des Käufers; dies gilt auch für frachtfreie Lieferungen. Die EGM ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen und die Bestellmenge an die nächsthöhere Verpackung-/ Versandeinheit (VE) anzupassen. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch die EGM.

Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 1 bis 3 Wochen ab Vertragsschluss.

Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwertes der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

Die gesetzlichen Rechte des Käufers und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (zB aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

§ 5 Transportschäden

Angelieferte Warensendungen sind unverzüglich auf Vollständigkeit und auf Schäden an der äußeren Verpackung zu überprüfen. Fehlende Packstücke oder Beschädigungen an der Transportverpackung müssen vom Zusteller auf den Transportpapieren vermerkt werden. Transportschäden sind hierbei unverzüglich zu melden. Spätere Ansprüche können beim Zusteller nicht geltend gemacht werden.

Transportkartons und sonstige Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Der Käufer ist verpflichtet, für eine der Verpackung entsprechenden Entsorgung zu sorgen.

§ 6 Rückgabe gelieferter Ware

Die Rückgabe gelieferter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ein allgemeines "Rückgaberecht" im gewerblichen Handel existiert nicht. Auch Ärzte im Sinne des § 14 BGB gelten und handeln als Unternehmer. Berechtigte Qualitätsreklamationen sind vom Ausschluss der Rückgabe selbstverständlich ausgenommen und die Rechte des Käufers wegen Mängelrüge bleiben damit unberührt.

Eine Rücknahme einwandfrei gelieferter Ware ist daher nur durch vorherige schriftliche Zustimmung der EGM innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsdatum in Ausnahmefällen möglich. Die Rücksendungskosten hat der Käufer zu tragen. Für die Abwicklung bringen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10% des veranschlagten Kaufpreises in Abzug; mindestens jedoch € 15,00 netto für Überprüfung und Wiedereinlagerung der zurückgeführten Ware. Die Rückgabe ist in vollzähliger, unbeschädigter Originalverpackung ohne Fremdmarkierung unter Angabe der Lieferschein bzw. Rechnungsnummer vorzunehmen.

Kühlwaren, Sterilgut, Diagnostika und Teststreifen sowie Nahtmaterial und Praxisgeräte sind vom Umtausch gem. Medizinproduktegesetz (MPG) grundsätzlich ausgeschlossen. Mobiliar und Praxistextilien sind ebenfalls aus hygienischen Gründen und aufgrund unserer Anforderungen an die Qualitätssicherung ausgeschlossen.

§ 7 Preise und Provisionen

Es gelten die sich aus der Auftragsbestätigung ergebenden Produktpreise zzgl. gegebenenfalls anfallender Verpackungs-, Versand-, Fracht- und Nachnahmekosten. Die Preise können bei Lieferung an einen anderen als den in der Auftragsbestätigung genannten, Empfangsort abweichen.

Die EGM erhebt auf die von ihr in Rechnung gestellten Netto-Verkaufspreise (vgl. Auftragsbestätigung) eine Provision in Höhe von 5 % zzgl. MwSt. auf den jeweiligen Netto-Rechnungsbetrag.

§ 8 Zahlungsbedingungen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: (1) Vorauskasse oder (2) Rechnung.  Ferner bietet die EGM ihren Teilnehmern auch den (3) Einzug via SEPA-Basislastschriftverfahren gem. gültigem EU-Bankenstandard an. Im Anschluss an den Antrag auf SEPA-Basislastschrift erhalten Sie von uns die entsprechende Mandatsreferenz sowie Gläubiger-ID schriftlich angezeigt.

Bei Zahlung per SEPA-Basislastschrift oder per SEPA-Firmenlastschrift ermächtigen Sie uns durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen. Sie erhalten eine Vorabankündigung (Pre-Notification) mindestens 5 Tage vor dem Datum des Lastschrifteinzugs. Beachten Sie bitte, dass Sie verpflichtet sind für ausreichende Deckung Ihres Kontos zum angekündigten Einzugstermin zu sorgen.

Rechnungen versenden wir in der Regel via E-Mail an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse im Kundenkonto. Rechnungen der EGM sind dabei (ohne Abzug) innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung fällig. Hinsichtlich des Zahlungsverzugs, Verzugszinsen und Fälligkeitszinsen gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB und gegebenenfalls des HGB.

§ 9 Sprechstundenbedarf

Der Teilnehmer (insoweit Kassen- oder Vertragsarzt) entscheidet eigenverantwortlich, ob Artikel als sog. Sprechstundenbedarf zur Abrechnung gegenüber dem jeweiligen Kostenträger (GKV via KV) geliefert werden sollen.

Artikel des Sprechstundenbedarfs werden über den jeweiligen Lieferanten mit dem zuständigem Kostenträger nach dessen Vorgaben abgerechnet. Der Teilnehmer stellt der EGM hierzu die erforderlichen Rezepte mit Erteilung der Bestellung im Original zur Verfügung. Die EGM prüft die eingereichten Rezepte für den Sprechstundenbedarf auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit und reicht diese bei der Abrechnungsstelle ein. Die EGM ist anderenfalls berechtigt den gelieferten Sprechstundenbedarf in Rechnung zu stellen. Lehnt der jeweilige Kostenträger die Kostenübernahme ganz oder teilweise ab, erfolgt im Anschluss an die Absage oder Einschränkung des jeweiligen Kostenträgers die (Nach-) berechnung an den Teilnehmer durch die EGM. In Fällen von Kürzungen und/ oder Regressen (Nichtübernahme der Kosten) ist allein der Teilnehmer (Austeller der Rezepte) verantwortlich.

Die EGM ist nicht verpflichtet, die Durchsetzung etwaiger Ansprüche gegenüber dem Kostenträger zu betreiben. Bitte beachten Sie unsere Seite Sprechstundenbedarf (SSB).

§ 10 Vertragsschluss über Leistungen, Leistungsumfang und Produktänderungen

Mit Zustandekommen des jeweiligen Kaufvertrags ist die EGM gegenüber dem Teilnehmer verpflichtet, für die vom Teilnehmer bestellten Produkte eine Angebotsrecherche bei verschiedenen Herstellern / Lieferanten durchzuführen und produktbezogen den nach Kenntnis der EGM optimalen Anbieter der vom Teilnehmer bestellten Produkte zu ermitteln. Sofern dies im Einzelnen möglich und sinnvoll erscheint, wird die EGM in ihrer Recherche geeignete Alternativprodukte vergleichbarer Art und Güte einbeziehen, es sei denn der Teilnehmer hat dies im Rahmen seiner Bestellung ausdrücklich ausgeschlossen.

Die EGM wird nach Abschluss ihrer Recherche die vom Teilnehmer bestellten Produkte bei dem/den ermittelten Lieferanten im eigenen Namen und für eigene Rechnung bestellen und dem Teilnehmer den Verkaufspreis gem. Auftragsbestätigung sowie nach Maßgabe von § 7 und 8 dieses Vertrages in Rechnung stellen. Unwesentliche herstellerseitige, ggf. technisch bedingte Produktänderungen, lassen sich nicht immer vermeiden. Sie bleiben deshalb gegenüber dem Teilnehmer vorbehalten, solange und soweit hierdurch die Leistungsfähigkeit und Zweckgeeignetheit des Produkts nicht beeinträchtig wird.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Abgabe von Haut- und Händedesinfektionsmittel ausschließlich an gewerbliche Endverbraucher für den Eigengebrauch erfolgt. 

§ 11 Versandkosten und Gefahrenübergang

Die vom Teilnehmer bei der EGM bestellte Ware wird direkt an die jeweils gewünschte Lieferadresse ausgeliefert. Auslandsbestellungen bedürfen der besonderen Absprache. In der Regel erhebt die EGM keine Versand- oder Frachtkosten für Lieferungen an Ihre Teilnehmer. Belieferungen erfolgen demgemäß grundsätzlich versandkostenfrei. Die EGM behält sich jedoch vor in Einzelfällen, die von Herstellern erhobenen Versandkosten weiterzugeben. In diesen Fällen erfolgt eine separate Ausweisung der Versand- und Frachtkosten auf der Rechnung.

Die EGM gibt in der Regel keine Mindestbestellwerte pro Auftrag vor.

Mit der Übergabe der bestellten Ware an das Transportunternehmen geht die Gefahr für den zufälligen Untergang oder die Verschlechterung der Ware auf den Teilnehmer über. Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware durch den Teilnehmer bleibt die Ware Eigentum der EGM.

§ 12 Gewährleistung und Mängelrüge

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die von der EGM gelieferten Waren unverzüglich auf ihre Menge, Eignung und Zwecke zu prüfen. Mängelrügen können nur anerkannt werden, wenn der Teilnehmer die Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig untersucht. Vermeintliche Mängel müssen spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt bzw. nachweislich verborgene Mängel sofort nach deren Entdeckung der EGM schriftlich angezeigt werden. Unterlässt der Teilnehmer die Anzeige oder wird die Ware von ihm verarbeitet oder verbraucht, gilt die Ware als genehmigt. Für einen rechtzeitig gerügten wesentlichen Mangel, der in der Herstellung liegt oder nachweislich nicht nach dem Versand entstanden ist, leisten wir Zug um Zug gegen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers kostenlosen Ersatz.

Sollte eine Ersatzlieferung nicht möglich sein, misslingen oder von uns nicht oder nicht in angemessener Frist erbracht werden, sind wir zur Wandlung oder Minderung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

§ 13 Haftung der EGM

Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz der EGM. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

§ 15 Datenschutz und Schlussbestimmung

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

 

EGM Einkaufsgemeinschaft Medizin GmbH  I  Alsdorf

Stand: 02/2023