Informationen zur Abrechnung des Sprechstundenbedarfs (SSB):

Sprechstundenbedarf (SSB) umfasst ausgewählte Produkte, die bei gesetzlich versicherten Patienten (GKV) im Rahmen ärztlicher Behandlung (Akut- und/ oder Notfalltherapie) Anwendung finden. Zum Sprechstundenbedarf zählen Produkte wie z. B. Verbandmittel, Pflaster, Kompressen, Schienen, Tupfer, Wundauflagen, Nahtmaterial, Hautdesinfektion, Infusionskanülen und –bestecke etc.. Für geplante Behandlungen können andere Regelungen gelten.

Welche Produkte unter Sprechstundenbedarf fallen und verordnet werden dürfen, wird vom jeweiligen Landesverband der Krankenkassen und der jeweils für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in der sog. Sprechstundenbedarfsvereinbarung geregelt.

Wir weisen darauf hin, dass bei Verordnung von Sprechstundenbedarf das Wirtschaftlichkeitsgebot angemessen zu berücksichtigen ist.

Bestellabwicklung

Sie können Ihren verordneten Sprechstundenbedarf hier in unserem Online-Portal, telefonisch, per Fax oder per E-Mail übermitteln. Wir kümmern uns um die Abrechnung bei Ihrem zuständigen Kostenträger.

Das entsprechende Rezept über Ihren Sprechstundenbedarf können Sie uns parallel zu Ihrer Bestellung übermitteln. Die Belieferung mit Sprechstundenbedarf erfolgt Frei Haus, ohne dass Zusatzkosten für Sie entstehen.

Hinweis: SSB-Artikel sind in unserem Online-Portal mit einem „(SSB)“-Symbol gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung dient der Orientierung. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die für Sie geltende Sprechstundenbedarfsvereinbarung der für Sie zuständigen KV. Je nach Einsatz der gekennzeichneten Artikel können unterschiedliche Abrechnungswege (SSB, Sachkosten und Praxisbedarf) gelten. Im Bestellfalle bitten wir Sie uns den von Ihnen gewünschten Abrechnungsweg vorzugeben.

Auslieferung

Die Auslieferung Ihrer Sprechstundenbedarf-Bestellung erfolgt selbstverständlich schnell und zuverlässig. Arztpraxen innerhalb der Städteregion Aachen und Stadt Aachen werden von unserem Lieferservice bedient.

Selbstverständlich liefern wir Ihren SSB auch in das gesamte Bundesgebiet. Die Lieferung erfolgt in diesem Fall mit zertifizierten Logistikdienstleistern Frei Haus. 

Beratung und Service

Bei Fragen rund um Ihren Sprechstundenbedarf, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Hierzu können Sie uns telefonisch unter +49 241 56 00 90 65/ -66 oder per E-Mail info@eg-medizin.de kontaktieren.

 

So füllen Sie Ihr Sprechstundenbedarfsrezept korrekt aus:

 

  1. Kostenträger (z. B. bei KVNO: „SSB-Nordrhein“)
  2. Für Sprechstundenbedarf immer Nr. 9 ankreuzen
  3. Kostenträgerkennung (z. B. bei KVNO: 102091710)
  4. Ihre Betriebsstättennummer (BSNR)
  5. Lebenslange Arztnummer (LANR) des verordnenden Arztes
  6. Datum der Rezeptausstellung (Datum = Abrechnungsquartal)
  7. Vollständige Artikelbezeichnung inklusiv:
    • Maße (z. B. 4 cm x 5 cm)
    • Farbe (z. B. hautfarben, weiß)
    • Packungsgröße (z. B. 100 Stück, 12 Rollen, 25 x 2 Kompressen)
    • Ausführung/Qualität (z. B. 8-fach, 12-fach, steril, unsteril)
  8. Bestellmenge (z. B. 1 Packung, 3 Packungen)
  9. Praxisstempel (mit Berufsbezeichnung, Name und Vorname des verordnenden Arztes, Telefonnummer und Praxisanschrift) bitte so auf das Rezept setzen, dass alle Eintragungen gut lesbar bleiben
  10. Unterschrift

Worauf müssen Sie sonst noch achten?

Die Kostenträger akzeptieren maximal 3 Artikel pro Rezept!

Fehlende Angaben oder nicht korrekt ausgefüllte SSB-Rezepte führen zur Nicht-Erstattung bei den jeweiligen Kostenträgern.

In einigen Kassenärztlichen Vereinigungen ist die Abwicklung von Sprechstundenbedarf gesondert geregelt. Rezepte für Sprechstundenbedarf müssen z. B. vor Anforderung vom jeweilig zuständigen Kostenträger genehmigt werden.

Sie haben Fragen zu Ihrem Sprechstundenbedarf? Sprechen Sie uns gerne jederzeit an!